Rechtliches
Auftragsverarbeitungsvertrag
gemäß Art. 28 DSGVO
Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag (im Folgenden „AVV") wird zwischen David Proga, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung „Simple.Grow", c/o Impressumservice Dein-Impressum, Stettiner Straße 41, 35410 Hungen, david.proga@simplegrow.io (im Folgenden „Auftragsverarbeiter") und dem Kunden (im Folgenden „Auftraggeber"), der die Dienste des Auftragsverarbeiters in Anspruch nimmt, geschlossen.
Dieser AVV ergänzt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzerklärung von Simple.Grow und wird mit Vertragsschluss Bestandteil der Vereinbarung.
1. Gegenstand und Dauer der Verarbeitung
1.1 Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers im Rahmen der Bereitstellung und Betreuung von KI-Mitarbeitern. Dies umfasst insbesondere:
- Bereitstellung und Betrieb von KI-Mitarbeitern (KI-Agenten) für den Geschäftsalltag des Auftraggebers
- Betrieb eines KI-Telefonassistenten (Speed-to-Lead): Annahme weitergeleiteter Anrufe, Spracherkennung, Gesprächsführung durch ein Sprachmodell, Sprachausgabe, Erstellung eines Texttranskripts und Extraktion des Anliegens. Gespräche werden nicht als Tonaufnahme aufgezeichnet
- Sofort-Antwort auf verpasste Anrufe und Anfragen, Nachfassen bis zur Terminvereinbarung, Terminbuchung im Kalender des Auftraggebers und Versand von Terminbestätigungen per SMS
- Verarbeitung von Daten durch KI-Modelle (AWS Bedrock Claude für KI-Mitarbeiter; die in §6 genannten Sprach- und Sprachmodell-Dienste für den Telefonassistenten) zur Aufgabenausführung
- Speicherung und Verwaltung von Arbeitsergebnissen, Anrufdaten, Feedback und Performance-Daten
- Automatisierte Erstellung von Content, Recherchen, Reports und Analysen, einschließlich der monatlichen Übersicht der bearbeiteten Anfragen
1.2 Die Dauer der Verarbeitung entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags (siehe AGB §6).
2. Art und Zweck der Verarbeitung
2.1 Art der Daten: Im Rahmen der Dienstleistung können folgende Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet werden:
- Kontaktdaten (Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Firmenname)
- Geschäftsdaten (Branche, Position, Unternehmensgröße)
- Kommunikationsdaten (E-Mail-Inhalte, Chat-Verläufe, SMS- und WhatsApp-Nachrichten, Feedback)
- Anrufdaten des Telefonassistenten: Rufnummer des Anrufers, Zeitpunkt und Dauer, Gesprächstranskript in Textform, extrahierte Angaben (Name, Anliegen, Wunschtermin, Adresse, Rückrufnummer). Der Sprachstrom wird nur in Echtzeit verarbeitet und nicht gespeichert
- Termin- und Kalenderdaten (gebuchte Termine, Terminbeschreibung)
- Kundendaten des Auftraggebers (Daten seiner Endkunden, soweit im Aufgabenbereich des KI-Mitarbeiters oder Telefonassistenten)
- Nutzungsdaten (Performance-Metriken, Freigabe-Historien)
2.2 Kategorien betroffener Personen:
- Mitarbeitende des Auftraggebers
- Kunden und Geschäftspartner des Auftraggebers
- Kontakte und Leads des Auftraggebers
- Anrufer und Interessenten, die den Auftraggeber telefonisch, per Formular oder Nachricht kontaktieren
2.3 Zweck der Verarbeitung: Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistung gemäß dem jeweiligen Stellenprofil des KI-Mitarbeiters bzw. der Konfiguration des Telefonassistenten. SMS-Nachrichten an Anrufer sind auf transaktionale Inhalte beschränkt (Terminbestätigung, Adresse, Rückrufnummer) und werden nur nach Zustimmung des Anrufers im Gespräch versendet.
2.4 KI-Kennzeichnung: Der Telefonassistent gibt sich zu Beginn jedes Gesprächs als KI-Assistent zu erkennen (Art. 50 Abs. 1 KI-Verordnung). Der Auftraggeber informiert seine Anrufer und Endkunden in seiner eigenen Datenschutzerklärung über den Einsatz; der Auftragsverarbeiter stellt hierfür einen Textbaustein bereit.
3. Pflichten des Auftragsverarbeiters
3.1 Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten nur auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers, es sei denn, er ist gesetzlich zu einer anderen Verarbeitung verpflichtet.
3.2 Der Auftragsverarbeiter stellt sicher, dass alle Personen, die Zugang zu personenbezogenen Daten haben, zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
3.3 Der Auftragsverarbeiter stellt dem Auftraggeber auf Anfrage alle erforderlichen Informationen zur Verfügung, um die Einhaltung der Pflichten nach Art. 28 DSGVO nachzuweisen.
3.4 Der Auftragsverarbeiter verwendet personenbezogene Daten nicht für eigene Zwecke und gibt sie nicht an Dritte weiter, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich erforderlich ist.
3.5 Kein KI-Modell-Training: Die eingesetzten KI-Modelle (AWS Bedrock Claude) sind so konfiguriert, dass vom Auftraggeber bereitgestellte Daten nicht für das Training der Modelle verwendet werden. Kundendaten werden ausschließlich zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistung verarbeitet. Temporäre Zwischenspeicherung (Caching) zur Verarbeitung einer Anfrage erfolgt ausschließlich in der EU (Frankfurt) und wird nach Abschluss der Verarbeitung gelöscht (maximal 24 Stunden).
4. Pflichten des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber ist verantwortlich dafür, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragsverarbeiter auf einer gültigen Rechtsgrundlage beruht.
4.2 Der Auftraggeber stellt sicher, dass betroffene Personen über die Datenverarbeitung informiert sind (Art. 13/14 DSGVO) und erforderliche Einwilligungen vorliegen.
4.3 Der Auftraggeber informiert den Auftragsverarbeiter unverzüglich über Fehler oder Unregelmäßigkeiten bei der Verarbeitung personenbezogener Daten.
5. Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)
5.1 Der Auftragsverarbeiter hat folgende Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten implementiert:
Vertraulichkeit:
- Zugriffskontrolle über API-Keys, Rollenmanagement und individuelle Benutzerkonten
- Row Level Security (RLS) auf Datenbankebene zur Mandantentrennung: Daten eines Auftraggebers sind für andere Auftraggeber nicht einsehbar
- Verschlüsselung bei Übertragung (TLS 1.2+) und Speicherung (AES-256)
Integrität:
- Eingabekontrolle durch dokumentierte Freigabe-Workflows
- Protokollierung von Datenänderungen und Zugriffen
- Regelmäßige Sicherheitsupdates der eingesetzten Infrastruktur
Verfügbarkeit:
- Regelmäßige automatisierte Backups der Datenbank
- Redundante Infrastruktur durch Cloud-Hosting (Supabase, AWS)
- Monitoring und Alerting bei Systemausfällen
Belastbarkeit:
- Skalierbare Cloud-Infrastruktur
- Disaster-Recovery-Verfahren dokumentiert
Datenminimierung bei KI-Verarbeitung:
- Nur die für den jeweiligen Aufgabenbereich erforderlichen Daten werden an KI-Modelle übermittelt
- Anonymisierung und Pseudonymisierung vor der Übermittlung, soweit technisch möglich
- Ausschließlich API-Nutzung (kein Web-Interface der KI-Anbieter)
6. Subunternehmer
6.1 Der Auftragsverarbeiter setzt folgende Subunternehmer (Sub-Auftragsverarbeiter) ein:
| Subunternehmer | Zweck | Serverstandort / Sitz | Drittlandtransfer |
|---|---|---|---|
| Supabase Inc. | Datenbank, Edge Functions, Speicherung von Transkripten und Anrufdaten | AWS eu-central-1 (Frankfurt) | Keiner (EU); SCC für Support-Zugriffe |
| Amazon Web Services (AWS Bedrock) | KI-Modell-Verarbeitung (Claude) für KI-Mitarbeiter | eu-central-1 (Frankfurt) | Keiner (EU) |
| Vapi Inc. | Plattform des KI-Telefonassistenten (Anrufsteuerung, Transkript, Gesprächsprotokoll) | USA | SCC (Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO) |
| Twilio Inc. | Telefonnummern, Anrufweiterleitung, Sprachstrom während des Gesprächs | USA | SCC, EU-US Data Privacy Framework |
| Soniox Inc. | Spracherkennung (Sprache zu Text) im Telefonassistenten | USA | SCC |
| Deepgram Inc. | Spracherkennung (Sprache zu Text) im Telefonassistenten | USA | SCC |
| OpenAI Ireland Ltd. / OpenAI L.L.C. | Sprachmodell zur Gesprächsführung im Telefonassistenten (API, kein Training) | Irland / USA | SCC, EU-US Data Privacy Framework |
| Google Ireland Ltd. | Sprachmodell Gemini (englischsprachige Assistenten), Google Kalender (Terminbuchung, sofern vom Auftraggeber genutzt) | Irland / USA | SCC, EU-US Data Privacy Framework |
| ElevenLabs Inc. | Sprachausgabe (Text zu Sprache) im Telefonassistenten | USA | SCC |
| Microsoft Ireland Operations Ltd. (Azure Speech) | Ausweich-Sprachausgabe im Telefonassistenten | EU | SCC, EU-US Data Privacy Framework |
| seven communications GmbH & Co. KG (seven.io) | SMS-Versand (Terminbestätigungen) | Deutschland | Keiner |
| Meta Platforms Ireland Ltd. (WhatsApp Business Platform) | WhatsApp-Nachrichten, sofern der Anrufer diesen Kanal wählt | Irland / USA | SCC, EU-US Data Privacy Framework |
| Trigger.dev Inc. | Orchestrierung von Hintergrundaufgaben (Sofort-Antwort, Nachfassen, Reports) | USA | SCC |
| Railway Corp. | Hosting der n8n-Instanz (interne Automatisierungen, keine Anrufdaten) | USA | SCC |
| Vercel Inc. | Website-Hosting, API-Routes, Formular- und Zahlungs-Webhooks | Edge-Network (global, CDN) | SCC, EU-US Data Privacy Framework |
| Cal.com Inc. | Terminbuchung | EU | SCC |
6.2 Alle Subunternehmer unterliegen vergleichbaren Datenschutzpflichten wie der Auftragsverarbeiter. Der Auftragsverarbeiter stellt sicher, dass mit jedem Subunternehmer eine Vereinbarung besteht, die den Anforderungen des Art. 28 DSGVO entspricht.
6.3 Der Auftragsverarbeiter informiert den Auftraggeber über jede beabsichtigte Änderung der Subunternehmer-Liste. Der Auftraggeber kann einer solchen Änderung innerhalb von 14 Tagen widersprechen.
6.4 Stripe (Stripe Payments Europe Ltd.) wickelt die Zahlung zwischen Auftraggeber und Auftragsverarbeiter ab und ist hierfür eigenständiger Verantwortlicher, nicht Subunternehmer im Sinne dieses Vertrags. Endkundendaten des Auftraggebers werden nicht an Stripe übermittelt.
7. Datenübermittlung in Drittländer
7.1 Die Datenhaltung erfolgt innerhalb der EU/des EWR. Der primäre Speicherort ist Frankfurt am Main (eu-central-1).
7.2 Die Echtzeit-Sprachverarbeitung des Telefonassistenten (Anrufsteuerung, Spracherkennung, Sprachmodell, Sprachausgabe) erfolgt über die in §6 genannten Subunternehmer mit Sitz in den USA (Vapi Inc., Twilio Inc., Soniox Inc., Deepgram Inc., OpenAI, ElevenLabs Inc.). Der Auftragsverarbeiter stellt sicher, dass mit jedem dieser Subunternehmer geeignete Garantien gemäß Art. 46 DSGVO vorliegen (EU-Standardvertragsklauseln, Modul 3 Auftragsverarbeiter zu Unterauftragsverarbeiter) und, soweit der Subunternehmer zertifiziert ist, der Angemessenheitsbeschluss zum EU-US Data Privacy Framework greift. Gesprächsinhalte werden bei diesen Subunternehmern nicht zum Training von KI-Modellen verwendet.
7.3 Die KI-Verarbeitung der KI-Mitarbeiter über AWS Bedrock erfolgt ausschließlich über EU Inference Profiles mit Serverstandort Frankfurt. Kundendaten verlassen die EU bei dieser KI-Verarbeitung nachweislich nicht.
7.4 Für die übrigen Subunternehmer mit Sitz außerhalb der EU (Supabase Inc., Vercel Inc., Cal.com Inc., Trigger.dev Inc., Railway Corp., Meta Platforms, Google, Microsoft) gelten ebenfalls EU-Standardvertragsklauseln und/oder ein Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission.
8. Rechte betroffener Personen
8.1 Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Auftraggeber bei der Erfüllung der Pflichten nach Art. 15–22 DSGVO (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch).
8.2 Richtet eine betroffene Person ein Ersuchen direkt an den Auftragsverarbeiter, leitet dieser das Ersuchen unverzüglich an den Auftraggeber weiter.
8.3 Der Auftraggeber bleibt für die Beantwortung von Betroffenenanfragen verantwortlich.
9. Meldepflicht bei Datenschutzverletzungen
9.1 Der Auftragsverarbeiter informiert den Auftraggeber unverzüglich (spätestens innerhalb von 24 Stunden) nach Bekanntwerden einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten.
9.2 Die Meldung enthält mindestens: Art der Verletzung, betroffene Datenkategorien, ungefähre Anzahl betroffener Personen, wahrscheinliche Folgen und ergriffene Abhilfemaßnahmen.
10. Löschung und Rückgabe der Daten
10.1 Nach Beendigung des Hauptvertrags löscht der Auftragsverarbeiter alle personenbezogenen Daten des Auftraggebers innerhalb von 30 Tagen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Ausgenommen hiervon sind: (1) anonymisierte Analytics-Daten zur Performance-Messung (Aufbewahrung bis zu 12 Monate), (2) Rechnungs- und Buchhaltungsdaten (10 Jahre gemäß §257 HGB / §147 AO).
10.1a Löschung während der Vertragslaufzeit: Gesprächstranskripte, Anrufmetadaten und SMS-Versandprotokolle des Telefonassistenten werden 12 Monate nach dem jeweiligen Anruf gelöscht, sofern der Auftraggeber keine kürzere Frist bestimmt. Tonaufnahmen entstehen nicht. Der Auftraggeber kann einzelne Anrufdaten jederzeit vorzeitig löschen lassen, etwa auf Verlangen einer betroffenen Person.
10.2 Auf Wunsch des Auftraggebers werden die Daten vor der Löschung in einem gängigen, maschinenlesbaren Format zurückgegeben.
10.3 Der Auftragsverarbeiter bestätigt dem Auftraggeber schriftlich die vollständige Löschung der Daten.
11. Prüfrecht des Auftraggebers
11.1 Der Auftraggeber hat das Recht, die Einhaltung dieses AVV durch den Auftragsverarbeiter zu überprüfen, einschließlich Inspektionen vor Ort nach angemessener Vorankündigung.
11.2 Der Auftragsverarbeiter stellt dem Auftraggeber auf Anfrage alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der Pflichten nach Art. 28 DSGVO zur Verfügung.
12. Haftung
12.1 Die Haftung richtet sich nach den Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (§11).
12.2 Der Auftraggeber haftet für alle rechtlichen Konsequenzen, die aus einer rechtswidrigen Verarbeitung resultieren, für die er die Rechtsgrundlage bereitstellt.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Dieser AVV unterliegt deutschem Recht.
13.2 Änderungen und Ergänzungen dieses AVV bedürfen der Schriftform.
13.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit des übrigen AVV unberührt.
13.4 Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragsverarbeiters, soweit gesetzlich zulässig.
Stand: 17.09.2026