Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.0 Begriffsbestimmung und Geltungsbereich
1.1 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen „Simple.Grow" (im Folgenden „Anbieter") und seinen Kunden (im Folgenden „Nutzer") bezüglich der Bereitstellung und Betreuung von KI-Mitarbeitern.
1.2 Vertragspartei und Anbieter im Sinne dieser AGB ist David Proga, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung „Simple.Grow", c/o Impressumservice Dein-Impressum, Stettiner Straße 41, 35410 Hungen (im Folgenden „Anbieter"). „Simple.Grow" ist eine Marken- und Produktbezeichnung für ein Dienstleistungsangebot im Bereich KI-basierter Personalverstärkung für Unternehmensberatungen und keine eigenständige juristische Person.
1.3 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Nutzers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich akzeptiert.
1.4 Begriffsklarstellung: Die Bezeichnungen „KI-Mitarbeiter", „KI-Mitarbeiter" und ähnliche Begriffe beschreiben KI-Agenten (Software), die auf Basis von Künstlicher Intelligenz Aufgaben für den Nutzer ausführen. Es handelt sich ausdrücklich nicht um Arbeitnehmer, freie Mitarbeiter oder natürliche Personen im arbeitsrechtlichen Sinne. Die Begriffe „Gehalt", „Probezeit", „Kündigung", „Mitarbeitergespräch" und „Personalakte" werden als leicht verständliche Analogien verwendet und begründen kein Arbeitsverhältnis.
2.0 Vertragsgegenstand
2.1 Simple.Grow bietet Unternehmensberatungen im DACH-Raum die Bereitstellung, Einrichtung und laufende Betreuung von KI-Mitarbeitern: KI-Agenten, die definierte Aufgaben im Beratungsalltag übernehmen.
2.2 Die Leistungen gliedern sich in drei Phasen:
- Phase 1 – Bedarfsanalyse & Stellenprofil: Analyse des Personalbedarfs, gemeinsame Erstellung eines Stellenprofils mit Aufgaben, KPIs und Arbeitsweise für den KI-Mitarbeiter. Dauer: 1 Gespräch.
- Phase 2 – Kostenloser Probemonat: Einrichtung und Betrieb eines KI-Mitarbeiters für einen vollen Monat, ohne Kosten für den Nutzer. Am Ende des Probemonats entscheidet der Nutzer über die Fortführung. Bei Ablehnung entstehen keine Kosten.
- Phase 3 – Personalentwicklung (laufend): Laufende Betreuung, Weiterentwicklung und Optimierung bestehender KI-Mitarbeiter sowie Onboarding neuer KI-Mitarbeiter. Monatliche Abrechnung.
2.3 Die Phasen bauen aufeinander auf. Die Bedarfsanalyse (Phase 1) ist Voraussetzung für den Probemonat (Phase 2). Die laufende Betreuung (Phase 3) beginnt nur nach positiver Entscheidung des Nutzers am Ende des Probemonats.
2.4 Kostenloser Probemonat: Der Anbieter behält sich vor, den kostenlosen Probemonat nur nach erfolgter Qualifizierung (Bedarfsanalyse) zu gewähren. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen kostenlosen Probemonat. Der Anbieter kann den Probemonat ablehnen, wenn die Voraussetzungen für einen sinnvollen Einsatz nicht gegeben sind. Der kostenlose Probemonat kann pro Unternehmen nur einmal in Anspruch genommen werden.
2.5 KI-Mitarbeiter sind keine Arbeitnehmer. Sie unterliegen nicht dem Arbeitsrecht, dem Kündigungsschutzgesetz, dem Sozialversicherungsrecht oder sonstigen arbeitsrechtlichen Vorschriften. Die Verwendung personalrechtlicher Begriffe (Stellenprofil, Gehalt, Probezeit etc.) dient ausschließlich der leicht verständlichen Beschreibung der Dienstleistung.
3.0 Leistungsumfang und Leistungsgrenzen
3.1 Jeder KI-Mitarbeiter wird auf Basis eines individuellen Stellenprofils eingerichtet. Das Stellenprofil definiert Aufgaben, KPIs, Arbeitsweise und Leistungsgrenzen des KI-Mitarbeiters.
3.2 KI-Mitarbeiter arbeiten innerhalb der im Stellenprofil definierten Aufgabenbereiche. Erweiterungen des Aufgabenbereichs können jederzeit vereinbart werden.
3.3 Der Anbieter optimiert und entwickelt die KI-Mitarbeiter im Rahmen der laufenden Betreuung (Phase 3) kontinuierlich weiter, basierend auf Feedback und Performance-Daten.
3.4 Monatliches Mitarbeitergespräch: Jeder KI-Mitarbeiter verfügt über eine Feedbackfunktion, die der Nutzer monatlich nutzen kann. Das Feedback fließt in die Weiterentwicklung des KI-Mitarbeiters ein. Die Umsetzung von Anpassungen erfolgt durch den Anbieter.
3.5 Outputs der KI-Mitarbeiter (Texte, Analysen, Reports, etc.) werden dem Nutzer zur Prüfung vorgelegt. Der Nutzer kann Outputs freigeben, zur Überarbeitung zurückgeben oder ablehnen.
4.0 Vergütung & Preisgestaltung
4.1 Die Vergütung erfolgt als monatliches Entgelt („Gehalt“) pro KI-Mitarbeiter. Die Höhe richtet sich nach der Komplexität des Aufgabenbereichs und wird im Rahmen der Bedarfsanalyse vereinbart. Der Begriff „Gehalt" bezeichnet das monatliche Nutzungsentgelt und begründet kein Arbeitsverhältnis.
4.2 Phase 1 (Bedarfsanalyse) ist kostenlos. Phase 2 (Probemonat) ist für den ersten KI-Mitarbeiter kostenlos – es fallen weder Setup-Gebühren noch Entgelt an, auch bei anschließender Fortführung nicht. Die laufende Vergütung (Phase 3) beginnt nach positiver Entscheidung des Nutzers am Ende des Probemonats.
4.3 Phase 3 (laufende Betreuung) wird monatlich im Voraus abgerechnet. Bei Kündigung im laufenden Monat erfolgt eine tagesgenaue Abrechnung mit anteiliger Erstattung.
4.4 Der Anbieter unterbreitet individualisierte Angebote auf Basis der besprochenen Anforderungen. Verträge kommen durch schriftliche Annahme per E-Mail zustande.
4.5 Für jeden weiteren KI-Mitarbeiter nach dem ersten wird eine einmalige, der Komplexität des Aufgabenbereichs angemessene Setup-Gebühr für den Aufbau fällig. Die Höhe wird vorab im Stellenprofil vereinbart. Das monatliche Entgelt richtet sich nach Komplexität, voraussichtlichem Wartungsaufwand und Infrastrukturkosten.
5.0 Kommunikation & Support
5.1 Der Nutzer interagiert mit seinen KI-Mitarbeitern über die vom Anbieter bereitgestellten oder im Stellenprofil vereinbarten Kanäle und Integrationen (z. B. Portal, Chat, E-Mail, Slack, Microsoft Teams oder vergleichbare Dienste).
5.2 Für Fragen zur Betreuung, Weiterentwicklung und zu neuen KI-Mitarbeitern steht der Anbieter als persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung.
5.3 Die Kommunikation mit dem Anbieter erfolgt über E-Mail, Videoanrufe und ggf. ein digitales Portal.
6.0 Vertragslaufzeit & Kündigung
6.1 Phase 1 (Bedarfsanalyse) und Phase 2 (Probemonat) sind unverbindlich und können jederzeit ohne Kosten beendet werden.
6.2 Phase 3 (laufende Betreuung) ist täglich kündbar. Die Kündigung kann jederzeit schriftlich (E-Mail genügt) erklärt werden und wird zum nächsten Werktag wirksam. Eine Mindestlaufzeit besteht nicht.
6.3 Bei Kündigung im laufenden Monat erfolgt eine tagesgenaue Abrechnung. Bereits gezahltes Entgelt wird anteilig erstattet. Eine Abfindung oder sonstige Entschädigung ist nicht geschuldet.
6.4 Eine erneute Zusammenarbeit ist jederzeit als neue Vereinbarung möglich.
7.0 Geistiges Eigentum & Nutzungsrechte
7.1 Die von KI-Mitarbeitern erstellten Outputs (Texte, Analysen, Reports, Content etc.) gehen mit Freigabe durch den Nutzer in dessen Nutzungsrecht über.
7.2 Die KI-Mitarbeiter selbst (Konfiguration, Prompts, Workflows) verbleiben im Eigentum des Anbieters. Der Nutzer erhält ein Nutzungsrecht für die Dauer der Zusammenarbeit.
7.3 Nach Beendigung der Zusammenarbeit werden die KI-Mitarbeiter des Nutzers deaktiviert. Bereits freigegebene Outputs verbleiben beim Nutzer. Personenbezogene Daten des Nutzers werden innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
7.4 KI-generierte Inhalte: Der Nutzer ist dafür verantwortlich, KI-generierte Inhalte vor der Veröffentlichung oder geschäftlichen Nutzung auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Urheberrechtskonformität zu prüfen.
8.0 Haftungsausschluss für KI-Outputs
8.1 Grundsatz: KI-Modelle können grundsätzlich Fehler machen (sogenannte „Halluzinationen"). Alle Outputs von KI-Mitarbeitern sind Entscheidungshilfen und keine verbindlichen Empfehlungen, Gutachten oder rechtsverbindlichen Auskünfte.
8.2 Prüfpflicht des Nutzers: Der Nutzer ist verpflichtet, alle Outputs vor der geschäftlichen Verwendung eigenständig zu prüfen. Geschäftsentscheidungen dürfen nicht ungeprüft auf KI-Outputs gestützt werden.
8.3 Keine Haftung für ungeprüfte Nutzung: Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch die ungeprüfte Übernahme oder Verwendung von KI-generierten Outputs entstehen. Dies umfasst insbesondere:
- Fehlerhafte oder unvollständige Rechercheergebnisse
- Inhaltliche Ungenauigkeiten in generierten Texten, Reports oder Analysen
- Veraltete oder unzutreffende Datenquellen
- Entscheidungen, die auf Basis ungeprüfter KI-Outputs getroffen wurden
8.4 Menschliche Aufsicht: KI-Mitarbeiter arbeiten unter menschlicher Aufsicht. Der Freigabe-Workflow (Genehmigen / Überarbeiten / Ablehnen) stellt sicher, dass keine Outputs ohne Prüfung durch den Nutzer verwendet werden.
8.5 Der Anbieter ist bestrebt, die Qualität und Zuverlässigkeit der KI-Outputs durch laufende Optimierung zu verbessern, kann jedoch keine Fehlerfreiheit garantieren. Dies entspricht dem aktuellen Stand der Technik im Bereich Künstlicher Intelligenz.
9.0 Datenschutz & Datensicherheit
9.1 Der Anbieter verpflichtet sich zur Einhaltung der DSGVO und des deutschen Datenschutzrechts.
9.2 Alle Kundendaten werden in der EU verarbeitet (Serverstandort: Frankfurt am Main). Es findet kein Transfer personenbezogener Daten in Drittstaaten statt.
9.3 Die KI-Modelle werden über DSGVO-konforme Infrastruktur betrieben (AWS Bedrock EU Inference Profiles, Serverstandort Frankfurt). Kundendaten verlassen die EU nachweislich nicht.
9.4 Nutzer stellen sicher, dass sie eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der von ihnen eingegebenen Daten besitzen.
9.5 Der Anbieter beachtet die Anforderungen des EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) bei der Auswahl und dem Einsatz von KI-Modellen und informiert den Nutzer transparent über den Einsatz von KI.
9.6 Rollenabgrenzung nach EU AI Act: Simple.Grow ist Anbieter (Provider) im Sinne des Art. 3 Nr. 3 EU AI Act. Der Nutzer ist Betreiber (Deployer) im Sinne des Art. 3 Nr. 4 EU AI Act. Beide Parteien tragen eigenständige, gesetzlich definierte Pflichten nach der KI-Verordnung.
9.7 KI-Kompetenz (Art. 4 EU AI Act): Der Anbieter stellt im Rahmen der Einrichtung jedes KI-Mitarbeiters eine dokumentierte Einführung in die Funktionsweise, Fähigkeiten und Grenzen des jeweiligen KI-Systems bereit (KI-Kompetenz-Einführung). Diese Einführung umfasst insbesondere den Freigabe-Workflow, die Prüfpflichten des Nutzers und den Umgang mit KI-generierten Outputs. Der Nutzer ist eigenverantwortlich dafür, dass seine Mitarbeitenden, die mit den KI-Mitarbeitern arbeiten, über ausreichende KI-Kompetenz im Sinne des Art. 4 EU AI Act verfügen und diese Kompetenz laufend aufrechterhalten.
9.8 Transparenz (Art. 50 EU AI Act): Der Anbieter kennzeichnet KI-generierte Inhalte und informiert den Nutzer transparent über den Einsatz von KI-Systemen, die verwendeten Modelle und deren Funktionsweise. Der Nutzer ist seinerseits verpflichtet, seine eigenen Kunden, Geschäftspartner und Mitarbeitenden über den Einsatz von KI-Systemen zu informieren, soweit dies nach dem EU AI Act oder anderen Vorschriften erforderlich ist.
9.9 Menschliche Aufsicht (Art. 14 EU AI Act): Die KI-Mitarbeiter sind so konzipiert, dass sie menschliche Aufsicht ermöglichen und unterstützen. Der Freigabe-Workflow (Genehmigen / Überarbeiten / Ablehnen) stellt sicher, dass keine Outputs ohne Prüfung durch den Nutzer in den Geschäftsbetrieb einfließen. Der Nutzer stellt sicher, dass kompetente, geschulte Personen mit ausreichender Autorität die Aufsicht über die KI-Mitarbeiter führen.
9.10 Risiko-Einstufung: Die bereitgestellten KI-Systeme sind als Allzweck-KI mit begrenztem Risiko eingestuft und nicht als Hochrisiko-KI-Systeme im Sinne des Art. 6 EU AI Act. Sollte der Nutzer die KI-Mitarbeiter in einem Hochrisiko-Kontext einsetzen wollen (z. B. Personalentscheidungen, Kreditwürdigkeitsprüfungen, Zugangskontrolle zu wesentlichen Diensten), ist der Anbieter vorab schriftlich zu informieren. In solchen Fällen können zusätzliche Maßnahmen erforderlich sein.
9.11 Betreiberpflichten des Nutzers: Der Nutzer ist als Betreiber im Sinne des EU AI Act eigenverantwortlich für die Einhaltung seiner gesetzlichen Pflichten, insbesondere nach Art. 26 EU AI Act. Dies umfasst unter anderem die bestimmungsgemäße Verwendung der KI-Systeme gemäß der bereitgestellten Dokumentation, die Sicherstellung menschlicher Aufsicht durch kompetente Personen, die Prüfung der Eingabedaten auf Relevanz sowie die Information der Arbeitnehmervertretung vor dem Einsatz von KI-Systemen am Arbeitsplatz.
9.12 Weitere Datenschutzinformationen finden sich in der Datenschutzerklärung des Anbieters.
10.0 Auftragsverarbeitungsvereinbarung
10.1 Soweit der Anbieter im Rahmen der Dienstleistung personenbezogene Daten im Auftrag des Nutzers verarbeitet, stellt dies eine Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO dar.
10.2 Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zu den vereinbarten Zwecken und auf dokumentierte Weisung des Nutzers.
10.3 Technische und organisatorische Maßnahmen umfassen:
- SSL-verschlüsselte Datenübertragung
- Zugriffsbeschränkungen und rollenbasierte Konten
- Regelmäßige Sicherheitsupdates und Backups
- EU-basiertes DSGVO-konformes Hosting (Serverstandort Frankfurt)
- Mandantentrennung (Row Level Security): Daten eines Nutzers sind für andere Nutzer nicht einsehbar
10.4 Eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) ist Bestandteil dieser AGB und kann unter www.simplegrow.io/avv eingesehen werden.
10.5 Die eingesetzten KI-Modelle (AWS Bedrock) sind so konfiguriert, dass vom Nutzer bereitgestellte Daten nicht für das Training der Modelle verwendet werden. Kundendaten werden ausschließlich zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistung verarbeitet.
11.0 Allgemeine Haftung
11.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
11.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
11.3 Für die Haftung bezüglich KI-generierter Outputs gelten zusätzlich die Regelungen in §8 (Haftungsausschluss für KI-Outputs).
11.4 Der Anbieter haftet nicht für Verfügbarkeitsausfälle von Drittanbieter-Diensten (KI-Modelle, Hosting, APIs), auf die er keinen Einfluss hat.
12.0 Schlussbestimmungen
12.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
12.2 Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters, soweit gesetzlich zulässig.
12.3 Die Teilunwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht.
12.4 Änderungen dieser AGB werden dem Nutzer schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb von 4 Wochen, gelten die geänderten AGB als angenommen.
Stand: 03.03.2026